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Nutzungsvertrag für Bauberater

1 Vorbemerkung

Die Faberling AG, Pfaffenrainweg 30, 4103 Bottmingen, Schweiz (im Folgenden als «Faberling» bezeichnet), ist Anbieterin und Betreiberin der Internetplattform www.faberling.com sowie aller zugehörigen Unterseiten (im Folgenden als «Plattform» bezeichnet). Dieser Nutzungsvertrag (im Folgenden als «Nutzungsvertrag» bezeichnet) ist für Bauberater verbindlich, die sich als Nutzer (im Folgenden als «Bauberater» bezeichnet) auf der genannten Internetplattform bei Faberling registrieren. Sie regelt das Verhältnis zwischen Faberling und dem Bauberater. Die Zustandekunft dieses Nutzungsvertrag erfolgt durch das Anklicken des Kästchens «Ich akzeptiere den Nutzungsvertrag».

2 Leistungsumfang

Faberling bietet Bauberatern in der Schweiz eine Plattform, um Bauberatungsaufträge zu offerieren und abzuschliessen.

Gegenstand dieses Nutzungsvertrages sind:

  • Softwareüberlassung durch Faberling zur Nutzung über das Internet
  • Speicherung von Daten des Bauberaters (Data-Hosting und Datenschutz)
  • Digitale Manadatsakquise
  • Zahlungsschutz
  • Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung

3 Softwareüberlassung

  • Faberling stellt dem Bauberater für die Dauer dieses Nutzungsvertrages die Plattform in der jeweils aktuellen Version über das Internet unentgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert Faberling die Software auf einem Server, der über das Internet für den Bauberater erreichbar ist.
  • Faberling führt fortlaufende Entwicklungen an der Plattform durch. Der aktuelle Umfang der Funktionen ist in der Leistungsbeschreibung auf der Website ersichtlich.
  • Faberling überwacht kontinuierlich die Funktionsfähigkeit der Plattform und korrigiert auftretende Softwarefehler im Rahmen der technischen Möglichkeiten. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Plattform nicht die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Funktionen erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder anderweitig nicht gemäss den funktionellen Anforderungen arbeitet, was die Nutzung der Plattform unmöglich oder erheblich beeinträchtigt.

4 Nutzungsrecht an der Software

  • Faberling gewährt dem Bauberater das nicht ausschliessliche und nicht übertragbare Recht, die Software während der Laufzeit des Nutzungsvertrages gemäss den vertraglich festgelegten Nutzungsbedingungen zu verwenden.
  • Der Bauberater darf die Software weder vervielfältigen noch bearbeiten, es sei denn, dies ist ausdrücklich in der aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website gestattet. Insbesondere ist die vorübergehende Installation oder Speicherung der Software auf Datenträgern (ausser Arbeitsspeicher) der vom Bauberater genutzten Hardware untersagt.
  • Dem Bauberater ist es erlaubt, diese Software kostenfrei seinen Kunden, die auf der Plattform registriert sind, zur Verfügung zu stellen.
  • Jede Überlassung der Software an Dritte, die nicht auf der Plattform registriert sind, ist dem Bauberater nur gestattet, sofern die Vergütung für die erbrachte Bauberatung über die Zahlungsdienste abgewickelt wird. Andernfalls ist die Weitergabe der Software an Dritte untersagt.
  • Der Bauberater verpflichtet sich, seine Vertragsbeziehungen zu Dritten so zu gestalten, dass die Zahlungsdienstleistungen gemäss den Bestimmungen des Nutzungsvertrags gewahrt werden.

5 Data-Hosting

  • Faberling gewährleistet, dass die gespeicherten Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten über das Internet abrufbar sind.
  • Dem Bauberater ist es untersagt, diesen Speicherplatz einem Dritten, sei es teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
  • Der Bauberater verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, die gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten in Bezug auf Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung verstossen.
  • Die volle Herrschaft und Verfügungsbefugnis über sämtliche Daten, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Bauberater und seinem Kunden übermittelt wurden („Daten des Bauberaters“), liegt ausschliesslich beim Bauberater. Faberling wird die Daten des Bauberaters ausschliesslich gemäss dieses Nutzungsvertrags sowie den Weisungen des Bauberaters verarbeiten, sofern nicht gesetzlich eine andere Verarbeitung verpflichtend ist.
  • Die Herausgabe der Daten erfolgt nach Wahl des Bauberaters entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übermittlung über ein Datennetz. Der Bauberater hat keinen Anspruch auf die zur Verwendung oder Nutzung der Daten geeignete Software.
  • Der Bauberater hat jederzeit Zugriff auf sämtliche seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Auf schriftliche Anfrage hin kann der Bauberater die Herausgabe der Daten des Bauberaters verlangen. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages oder eines Teils davon bietet Faberling dem Bauberater zudem auf schriftliche Anfrage die Zustellung bzw. den Download der Daten des Bauberaters in einem solchen Format an.
  • Faberling verpflichtet sich, bei Beendigung des vorliegenden Nutzungsvertrags mit dem Bauberater sämtliche Informationen, die im Rahmen der Leistungserbringung vom oder für den Bauberater erhalten oder erhoben wurden, sowie sämtliche Daten des Bauberaters diesem nach dessen Wahl zu übergeben oder zu vernichten. Faberling bestätigt dem Bauberater die vollständige Rückgabe oder Vernichtung auf Verlangen und legt ihm – im Falle der Löschung – das Löschprotokoll vor.
  • Tritt ein Dritter (z.B. eine Behörde) an Faberling heran und fordert zur Herausgabe von Daten des Bauberaters auf, informiert dieser unverzüglich den Bauberater darüber.
  • Sollte der Bauberater nach erfolgter Kündigung trotz Nachfrage seitens Faberling nicht innerhalb eines Monats mitteilen, ob die Daten an ihn übergeben oder gelöscht werden sollen, wird Faberling dem Bauberater die Daten übergeben und vorbehaltlich eigener gesetzlicher Aufbewahrungspflichten umgehend von der Plattform löschen.

6 Datenschutz

  • Faberling verpflichtet sich zur strikten Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen. Dabei verarbeitet Faberling sämtliche personenbezogenen Daten aus dem Bereich des Bauberaters, auf die er im Rahmen seiner Dienstleistung Zugriff hat, ausschliesslich im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen und gemäss den Anweisungen des Bauberaters. Eine Nutzung zu eigenen Zwecken oder für Dritte ist dabei ausgeschlossen.
  • Faberling gewährleistet, dass der Zugriff auf personenbezogene Daten so restriktiv wie möglich gehalten wird, um die Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten.
  • Durch die Akzeptanz dieses Nutzungsvertrags erklärt der Kunde gleichzeitig sein Einverständnis zur Datenschutzerklärung in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese ist dauerhaft auf der Website von Faberling verfügbar.
  • Zusätzlich dazu verpflichtet sich Faberling dazu, sämtliche Daten des Bauberaters nach dem neuesten Stand der Technik zu schützen. Dies umfasst insbesondere einen angemessenen Schutz vor unbefugter oder zufälliger Vernichtung, Verlust, technischen Fehlern, widerrechtlicher Verwendung, unbefugter Änderung, Kopie, Zugriff oder anderen nicht autorisierten Bearbeitungen. Es werden zudem Massnahmen ergriffen, um die Portabilität der Daten zu gewährleisten.

7 Digitale Mandatsakquise

  • Faberling behält sich das Recht vor, das Profil eines Bauberaters mit Anfragen abzugleichen und, falls geeignet, den Bauberater zur Abgabe eines Angebots an den Bauberatungssuchenden einzuladen.
  • Es besteht keine Garantie seitens Faberling, dass eine Einladung zur Angebotsabgabe erfolgt. Faberling lädt Bauberater zur Angebotsabgabe ein, sofern sie nach sorgfältiger Auswahl durch Faberling über relevante Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen.
  • Es besteht keine Garantie seitens Faberling, dass es zu einem Auftrag kommt.

8 Nichtumgehung

Beratungen, die ursprünglich durch die digitale Angebotserstellung initiiert wurden, sind während der gesamten Kundenbeziehung über die Plattform abzuwickeln. Eine teilweise oder vollständige Abwicklung der Kundenbeziehung ausserhalb der Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Faberling führt zu einer Gebühr von CHF 1’500.-.

9 Rechnungstellung und Zahlungsabwicklung

  • Der Bauberater rechnet seine Leistung zu einem fixen Preis inkl. MwSt. ab, welcher nachträglich nicht angepasst wird («Festpreis»).
  • Nach Durchführung der Beratung, stellt der Bauberater seinen offerierten Festpreis abzüglich des geleisteten Vorschusses (wird dem Bauberater nicht ausbezahlt) direkt dem Kunden mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen in Rechnung.
  • Faberling übernimmt keine Verantwortung für die ordnungsgemässe Abrechnung der Mehrwertsteuer, die Identifizierung, Festlegung, Rückerstattung oder Einbehaltung von Steuern, die auf die Honorare des Bauberaters zutreffen.

10 Pflichten des Bauberaters für die Nutzung der Plattform

  • Der Bauberater verpflichtet sich bei der Registrierung auf der Plattform ein Benutzerprofil («Profil») anzulegen. Der Bauberater verpflichtet sich, wahre, angemessene und vollständige Angaben zu seinem Profil zu machen, zu aktualisieren sowie die Korrektheit und Vollständigkeit sicherzustellen.
  • Es darf nur ein Profil pro Bauberater erstellt werden.
  • Faberling ist berechtigt, das Profil Bauberatungssuchenden und öffentlich, insbesondere auch über das Internet anzuzeigen.
  • Faberling ist berechtigt, das Profil eines Bauberaters ohne Angaben von Gründen zu deaktivieren oder zu löschen.
  • Es liegt in der Verantwortung des Bauberaters, seine Login-Daten geheim zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch Dritte zu schützen. Insbesondere dürfen Passwörter nicht ungeschützt auf einem elektronischen Endgerät abgelegt werden.
  • Der Bauberater nimmt zur Kenntnis, dass Kunden nach Abschluss der Beratung die Möglichkeit haben, über ein Bewertungssystem die vorgenommene Bauberatung zu bewerten.
  • Faberling ist zu keinem Zeitpunkt Vertragspartei zwischen dem Bauberater und seinen Kunden. Der Bauberater verpflichtet sich gegenüber Faberling in seinem Bauberatervertrag mit dem Kunden zu vereinbaren, dass die Erfüllung über die Plattform abgeschlossener Bauberatervertrag zwischen ihm und seinem Kunden unter der aufschiebenden Bedingung der Bestätigung des Zahlungseingangs des Vorschusses als Sicherheitsleistung des Fixpreises steht, welcher zur Zahlungsabwicklung an Faberling zu zahlen ist. Der Bauberater erbringt seine Dienstleistung gegenüber dem Kunden erst, wenn er von Faberling über den Zahlungseingang informiert wurde.
  • Der Bauberater verpflichtet sich die Berufsregeln einzuhalten.
  • Der Bauberater ist angehalten, seine Sorgfaltspflichten hinsichtlich der über die Plattform bearbeitenden Mandate, unter anderem mögliche Interessenskonflikte oder die Mittellosigkeit eines Kunden, zeitnah abzuklären und gegebenenfalls Faberling mitzuteilen.

11 Geheimhaltungspflichten

  • Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieses Nutzungsvertrags und auch nach dessen Beendigung über alle ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden Informationen, Daten und Kenntnisse der anderen Partei sowie über die Existenz und den Inhalt dieses Nutzungsvertrags («vertrauliche Informationen») Stillschweigen zu bewahren.
  • Die empfangende Partei wird, die ihr im Rahmen ihrer vertraglichen Tätigkeit übermittelten, vertraulichen Informationen sorgfältig aufbewahren und vor dem Zugriff Dritter schützen. Die Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei erfolgt ausschließlich zum Zweck einer ordnungsgemäßen Abwicklung und Erfüllung dieses Nutzungsvertrags. Auch nach Vertragsende wird sie diese Informationen nicht zu ihrem eigenen Vorteil oder für Dritte verwenden.
  • Die Geheimhaltungspflicht bleibt über die Beendigung des Nutzungsvertrags hinaus bestehen, solange die andere Partei ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat oder gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern.

12 Haftung und Gewährleistung

  • Die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung des Bauberatervertrages obliegt allein dem jeweiligen Bauberater. Faberling erbringt lediglich die technische Bereitstellung der für die digitale Akquise von Bauberatern notwendigen Dienste, ohne dabei Vertragspartner des Bauberatervertrags zu werden. Insbesondere ist Faberling nicht für die Einhaltung etwaiger Fristen verantwortlich.
  • Eine Haftung von Faberling für direkte Schäden bei leichtem Verschulden und für indirekte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist die vertragliche Haftung für das Handeln oder Unterlassen von Hilfspersonen sowie eine ausservertragliche Haftung von Faberling – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • Die Plattform kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen. Faberling haftet nicht für die zeitweise Nichtverfügbarkeit der Plattform, den Ausfall einzelner oder aller Funktionen sowie für Fehlfunktionen der Plattform.
  • Die Plattform enthält Links zu Websites Dritter. Diese Seiten werden nicht durch Faberling betrieben oder überwacht. Faberling lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Seiten ab.

13 Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages

  • Dieser Nutzungsvertrag tritt mit Annahme auf der Plattform in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Jede der Vertragsparteien kann diesen Nutzungsvertrag unter Beachtung einer schriftlichen ordentlichen Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats beenden. Während dieser Kündigungsfrist ist der Bauberater verpflichtet, eine umfassende Abrechnung sämtlicher über die Plattform angenommenen Mandate durchzuführen und alle laufenden Mandate bis zum Vertragsende über die Plattform zu schliessen.
  • Nach Ablauf der Kündigungsfrist steht die Plattform dem Bauberater nicht mehr zur Verfügung.

14 Immaterialgüterrechte

  • Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Faberling zu oder ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
  • Weder dieser Nutzungsvertrag noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
  • Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Bauberater im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von Faberling explizit genehmigt.
  • Verwendet der Bauberater im Zusammenhang mit der Plattform Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Bauberater sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

15 Änderungen

  • Faberling behält sich das Recht vor, die Konditionen seiner Leistungen jederzeit zu ändern.

16 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages oder eine Beilage ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

17 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Dieser Nutzungsvertrag untersteht schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz von Faberling. Faberling steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

 

Bottmingen, 2. März 2024