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Nutzungsvertrag für Bauberatungssuchende

1 Vorbemerkung

Die Faberling AG, Pfaffenrainweg 30, 4103 Bottmingen, Schweiz (im Folgenden als «Faberling» bezeichnet), ist Anbieterin und Betreiberin der Internetplattform www.faberling.com sowie aller zugehörigen Unterseiten (im Folgenden als «Plattform» bezeichnet). Dieser Nutzungsvertrag (im Folgenden als «Nutzungsvertrag» bezeichnet) ist für Bauberatungssuchende verbindlich, die sich als Nutzer (im Folgenden als «Kunde» bezeichnet) auf der genannten Internetplattform bei Faberling registrieren. Sie regelt das Verhältnis zwischen Faberling und dem Kunden. Die Zustandekunft dieses Nutzungsvertrag erfolgt durch das Anklicken des Kästchens «Ich akzeptiere die Nutzungsbedingungen».

2 Gegenstand

Faberling ermöglicht es Kunden in der Schweiz, über eine webbasierte Infrastruktur (im Folgenden als «Plattform» bezeichnet) kostenfrei Anfragen zu Bauberatungs-Dienstleistungen zu stellen. Kunden erhalten unverbindliche Angebote von Bauberatern (im Folgenden als «Bauberater» bezeichnet), können einen Bauberater engagieren und über das Kommunikations- und Case-Management-Tool der Plattform bequem und online mit ihrem Bauberater zusammenarbeiten. Im Falle der Beauftragung eines Bauberaters übernimmt Faberling die Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung der Anzahlung im Namen des Bauberaters.

3 Ablauf einer Anfrage zur individuellen Bauberatung

3.1 Anfrage übermitteln

Über die Plattform von Faberling können Kunden ihre Anfragen, Probleme und Anliegen im Bereich Bauberatungs-Dienstleistungen mitteilen. Dies erfolgt durch das Ausfüllen einer Anfrage-Maske, wobei auch die Möglichkeit besteht, relevante Dokumente hochzuladen. Um die Anfrage zu übermitteln, ist die Registrierung des Kunden erforderlich. Hierzu werden die Kontaktdaten des Kunden abgefragt und in einem persönlichen Kundenkonto hinterlegt. Falls der Kunde bereits registriert ist, kann er sich direkt mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort einloggen. Das Absenden der Anfrage an Faberling erfolgt durch Betätigung des Buttons «Jetzt Offerten erhalten».

3.2 Unverbindliche Offerte erhalten

3.3 Ablauf

Faberling leitet die Anfrage im Anschluss an ausgewählte Bauberater weiter, die sich auf der Plattform von Faberling registriert haben und nach sorgfältiger Auswahl durch Faberling über relevante Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen. Diese Bauberater haben die Möglichkeit, eine unverbindliche Offerte für ihre Beratung abzugeben. Die unverbindlichen Angebote stehen dem Bauberatungssuchenden auf der Plattform zur Verfügung. Sobald eine solche Offerte vorliegt, wird der Bauberatungssuchende entsprechend per E-Mail benachrichtigt. Die unverbindlichen Offerten können innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen ab Abgabe angenommen werden. Danach verfallen sie.

3.4 Kosten des Bauberaters

Der Bauberater gibt in seinem unverbindlichen Angebot einen fixen Preis («Festpreis») inkl. MwSt. an, zu welchem er seine Leistungen gegenüber dem Kunden abrechnet.

3.5 Bauberater engagieren

  • Der Kunde kann eine unverbindliche Offerte durch einen Klick auf den Button «Angebot annehmen» annehmen.
  • Durch Annahme eines Angebotes bestätigt der Kunde den Abschluss der Mandatsvereinbarung mit dem Bauberater. Dieser Mandatsvertragsabschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung der Prüfung eines möglichen Interessenkonflikts.
  • Im Rahmen der Mandatsvereinbarung vereinbaren der Kunde und der Bauberater den ausgewiesenen Vorschuss für die offerierte Bauberatungs-Dienstleistung zu leisten. Dieser Vorschuss ist an Faberling zu zahlen.
  • Der Bauberater wird umgehend prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht, sofern dies noch nicht geschehen ist. Hierzu wird er gegebenenfalls mit dem Kunden in Kontakt treten, insbesondere um die genaue Identifikation des Kunden, der Gegenseite sowie eventuell weiterer involvierter Parteien zu klären. Nach erfolgter Abklärung wird der Bauberater dem Kunden über die Plattform mitteilen, falls er das Mandat nicht annehmen kann.
    Falls der Bauberater das Mandat nicht annehmen kann, verfallen die Offerte und die Mandatsvereinbarung rückwirkend. Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich zurückerstattet.
  • Der Bauberater erbringt seine Dienstleistungen erst, wenn er von Faberling eine Bestätigung über den Zahlungseingang erhalten hat.

3.6 Abschluss des Mandats

Nach Durchführung der Beratung, stellt der Bauberater die Rechnung über den vereinbarten Fixpreis abzüglich des geleisteten Vorschusses an den Kunden. Diese ist mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zur Zahlung fällig.

4 Rechte und Pflichten von Faberling

  • Faberling behält sich das Recht vor, die Anfrage des Kunden ausschliesslich anhand der bereitgestellten Informationen zu qualifizieren.
  • Faberling behält sich das Recht vor, Titel wie die Anfrage ganz oder teilweise zu modifizieren, zu kommentieren und zu ergänzen, vorausgesetzt, dass der grundlegende Sinn der Anfrage erhalten bleibt. Dies kann beispielsweise geschehen, um eine verbesserte Anzeigenqualität bei der bauberatenden Bewerbung zu gewährleisten oder offensichtliche Rechtschreib-, Grammatik-, Argumentations- und Ausdrucksfehler zu korrigieren.
  • Faberling ist berechtigt, die Anfrage von der Bearbeitung auszuschliessen oder zu löschen, insbesondere wenn eine der folgenden Gründe vorliegt:
    • Falsche und/oder fehlende Adressangaben,
    • Unvollständige oder unverständliche Anfragen,
    • Verstoss des Kunden gegen geltendes Recht, beispielsweise durch beleidigende, unwahre, gewaltverherrlichende, jugendgefährdende, unsachliche, rassistische, diskriminierende, sexistische oder vergleichbare Inhalte oder Ausdrücke,
    • Der Kunde ist nicht erreichbar,
    • Kein Bauberater für das entsprechende Fachgebiet vorhanden.
  • Falls der Kunde Kontaktdaten für die Bearbeitung seiner Anfrage hinterlegt hat, informiert Faberling den Kunden über die Löschung seiner Anfrage unter Verwendung der angegebenen Kontaktdaten.
  • Faberling ist berechtigt, auf sämtlichen Seiten der Plattform Werbung einzublenden. Faberling behält sich vor, das Erscheinungsbild, den Aufbau und die Funktionsweise der Plattform, ihrer Unterseiten sowie weiterer ähnlicher Angebote jederzeit ohne Zustimmung des Kunden zu ändern.
  • Faberling ermöglicht dem Kunden gemäss diesem Nutzungsvertrag, online einen Bauberater zu engagieren. Sofern der Kunde über die Plattform einen Bauberater beauftragt, stellt Faberling dem beauftragten Bauberater in dessen Auftrag das Kommunikations- und Case-Management-Tool der Plattform für seine Mandatsbearbeitung zur Verfügung und übernimmt für den Bauberater auch die Zahlungsabwicklung des Vorschusses. Faberling ist jedoch weder Erbringer noch verantwortlich für die Erbringung der angefragten Dienstleistungen, insbesondere nicht für die Einhaltung etwaiger Fristen.

5 Rechte und Pflichten des Kunden

  • Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vollständig und korrekt anzugeben. Durch Zustimmung zu diesem Nutzungsvertrag bestätigt der Kunde, dass er uneingeschränkt handlungs- bzw. geschäftsfähig ist.
  • Es obliegt dem Kunden, seine Login-Daten geheim zu halten und vor missbräuchlicher Verwendung durch Dritte zu schützen. Insbesondere dürfen Passwörter nicht ungeschützt auf elektronischen Endgeräten abgelegt werden.
  • Der Kunde entbindet Faberling von Ansprüchen Dritter (z. B. im Zusammenhang mit Urheberrechts-, Wettbewerbs-, Marken-, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen), die gegen Faberling aufgrund der Nutzung der Plattform durch den Kunden geltend gemacht werden. Jegliche Erhebung von Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform steht, muss der Kunde Faberling unverzüglich mitteilen.
  • Sofern verfügbar und aktiviert, hat der Kunde nach Abschluss der Beratung die Möglichkeit, die erhaltene Beratung über ein Bewertungssystem zu bewerten. Die Veröffentlichung der Bewertung erfolgt erst nach Überprüfung durch Faberling auf dem entsprechenden Bauberaterprofil. Faberling behält sich das Recht vor, Bewertungen, die gegen geltendes Recht verstossen oder beleidigend, unwahr, gewaltverherrlichend, jugendgefährdend, unsachlich, rassistisch, diskriminierend oder sexistisch sind, nicht zu veröffentlichen. Zudem kann Faberling Bewertungen vor der Veröffentlichung dem betroffenen Bauberater zur Stellungnahme zusenden. Die Stellungnahme kann, bei Einverständnis des Bauberaters, auch dem Kunden mitgeteilt werden. Die Bewertung erfolgt auf einer Skala von 1 bis 5, wobei 1 das schlechteste und 5 das beste Ergebnis darstellt. Für Kommentare steht eine begrenzte Anzahl von Zeichen zur Verfügung, die vom Anbieter jeweils festgelegt und in der entsprechenden Kommentarbox angezeigt werden.

6 Kosten

Die Anfrage zur Erstellung eines Angebotes und die Suche nach einem Bauberater sind für den Kunden kostenfrei. Der Kunde trägt lediglich die Kosten der Bauberatungsdienstleistungen, zuzüglich gegebenenfalls anfallender Kreditkartengebühren (siehe dazu Artikel «Zahlungsdienste»).

7 Zahlungsdienste

  • Faberling übernimmt die Abwicklung der Vorschuss-Zahlungen für die kostenpflichtig bestellten Dienstleistungen. Bei Zahlung per Kreditkarte trägt der Kunde zusätzlich anfallende Kreditkartengebühren.
  • Der Vorschuss dient als Sicherheitsleistung für die künftigen Dienstleistungen des Bauberaters und ist an Faberling zu entrichten. Der Vorschuss wird für die Begleichung der anfallenden Rechnungen im laufenden Mandat verwenden und dem Kunden entsprechend abgerechnet. Der Kunde stimmt zu, dass für die treuhänderisch verwalteten Gelder keine Zinsen gezahlt werden.

8 Bauberatungsvertrag

Der Vertrag über die Erbringung von Bauberatungs-Dienstleistungen wird zwischen dem Kunden und dem Bauberater geschlossen (Bauberatervertrag). Faberling ist keine Vertragspartei des Bauberatervertrags. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Erfüllung von über die Plattform abgeschlossenen Bauberaterverträgen zwischen ihm und dem Bauberater unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Vorschusses steht, welcher zur Zahlungsabwicklung an Faberling zu entrichten ist. Der Bauberater erbringt seine Dienstleistung erst, wenn er von Faberling über den Zahlungseingang informiert wurde. In diesem Zusammenhang weist Faberling den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Kunde vor Zahlungseingang des Vorschusses für die Einhaltung etwaiger Fristen selbst verantwortlich ist.

9 Datenschutz & Datensicherheit

In Bezug auf den Datenschutz, die Grundsätze der Datenverarbeitung und die Datensicherheit verweisen wir auf die Datenschutzerklärung, welche integraler Bestandteil des Nutzungsvertrages ist. Für weiterführende Informationen bezüglich der Verarbeitung Ihrer Daten durch Faberling im Kontext der Bauberatungs-Dienstleistungen empfehlen wir die genaue Prüfung der Datenschutzerklärung.

10 Haftung und Gewährleistung

  • Die inhaltliche und rechtliche Ausgestaltung des Bauberatervertrages obliegt allein dem jeweiligen Bauberater. Faberling erbringt lediglich die technische Bereitstellung der für die digitale Akquise von Bauberatern notwendigen Dienste, ohne dabei Vertragspartner des Bauberatervertrags zu werden. Insbesondere ist Faberling nicht für die Einhaltung etwaiger Fristen verantwortlich.
  • Eine Haftung von Faberling für direkte Schäden bei leichtem Verschulden und für indirekte Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso ist die vertragliche Haftung für das Handeln oder Unterlassen von Hilfspersonen sowie eine ausservertragliche Haftung von Faberling – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • Die Plattform kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen. Faberling haftet nicht für die zeitweise Nichtverfügbarkeit der Plattform, den Ausfall einzelner oder aller Funktionen sowie für Fehlfunktionen der Plattform.
  • Die Plattform enthält Links zu Websites Dritter. Diese Seiten werden nicht durch Faberling betrieben oder überwacht. Faberling lehnt jegliche Verantwortung für den Inhalt und Betrieb von verlinkten Seiten ab.

11 Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages

  • Dieser Nutzungsvertrag tritt mit Annahme auf der Plattform in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
  • Beide Vertragsparteien behalten sich das Recht vor, diesen Nutzungsvertrag jederzeit und ohne Vorankündigung zu kündigen.
  • Die Kündigung kann schriftlich unter den oben angegebenen Kontaktdaten oder per E-Mail an frage@faberling.com Faberling mitgeteilt werden.
  • Im Falle einer Kündigung verpflichtet sich Faberling, sämtliche Kundendaten unverzüglich zu löschen, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder vertragliche Verpflichtungen aus dem Auftragsverhältnis mit dem Bauberater dem entgegenstehen.

12 Immaterialgüterrechte

  • Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen Faberling zu oder ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
  • Weder dieser Nutzungsvertrag noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
  • Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von Faberling explizit genehmigt.
  • Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Plattform Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

13 Änderungen

  • Dieser Nutzungsvertrag und die Konditionen der Bauberatungs-Dienstleistungen kann durch Faberling jederzeit geändert werden.
  • Bevor der Kunde eine neue Anfrage übermittelt, ist es erforderlich, dass er den jeweils aktuellen Nutzungsvertrag akzeptiert.

14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Nutzungsvertrages oder eine Beilage ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15 Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

16 Höhere Gewalt

  • Wird die fristgerechte Erfüllung durch Faberling, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich so ist die Plattform während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage kann die Plattform vom Vertrag zurücktreten. Die Plattform hat dem Nutzer bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
  • Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.

17 Anwendbares Recht/ Gerichtsstand

Dieser Nutzungsvertrag untersteht schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz von Faberling. Faberling steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

 

Bottmingen, 2. März 2024