Der Architekt entwirft das Konzept, überwacht den Bau und lässt Ihr Traumhaus Wirklichkeit werden: Der Architekt begleitet den Hausbau von A bis Z. Dabei erkennt er dank seiner Erfahrung Fehler in der Bauphase frühzeitig, was Ihnen als Bauherr bares Geld spart. Das Beste: Sie wohnen am Ende in einem individuellen Haus, das komplett Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Natürlich wird für all diese Leistungen ein Honorar fällig. Damit die Kosten jedoch nicht unerwartet Ihr Budget sprengen, sollten Sie vorab offen mit dem Architekten sprechen. Dazu sollten Sie verstehen, wie das Honorar eines Architekten berechnet wird.
An dieser Stelle wird es kompliziert, denn: Für die Honorarkosten eines Architekten gibt es in der Schweiz keine bindenden Regelungen. Jedoch gibt es mehrere Modelle, die in der Regel die Grundlage für die Kalkulation bilden.
Die häufigsten Abrechnungs-Modelle im Überblick:
1. Die Abrechnung nach SIA-Norm
Viele Architekten sind Mitglied im SIA, dem Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein. Ist dies der Fall, wird der Architekt seine Honorarkosten höchstwahrscheinlich nach der SIA-Norm 102 abrechnen. Demnach erhält der Architekt einen bestimmten Prozentsatz der Bausumme, meist 10 bis 20 Prozent. Dabei wird die Arbeit des Architekten mit unterschiedlichen Koeffizienten gewichtet. Diese sind abhängig von der Stufe des Bauprozesses.
Folgende Verrechnungsstufen wurden vom SIA definiert:
1. Vorprojektphase
Bevor der Architekt ein Konzept erarbeiten kann, legt er gemeinsam mit dem Bauherren die Rahmenbedingungen und Ziele fest, analysiert Probleme, sammelt Lösungsvorschläge und skizziert einen Entwurf. Auch eine erste Grobschätzung der Baukosten und Termine erfolgt in der Vorprojektphase.
2. Projektphase
Sobald das Vorprojekt genehmigt ist und ein Bewilligungsantrag vorliegt, erstellt der Architekt die finalen Bau- und Terminpläne.
3. Vorbereitung der Ausführung
In einer dritten Phase schreibt der Architekt die Aufgaben und Dienstleistungen aus, vergleicht die Angebote und wählt passende Unternehmen und Lieferanten für das Bauprojekt aus.
4. Ausführungsphase
Die Ausführungsphase nimmt den grössten Teil der Arbeit ein. Sie umfasst das Ausstellen von Verträgen mit Lieferanten und Dienstleistern, die finalen Ausführungspläne sowie die gestalterische Leitung und die Bauleitung.
5. Abschlussphase
Zum Abschluss kümmert sich der Architekt um die Inbetriebnahme des Objekts, die Dokumentation und die Schlussabrechnung.
Wichtig zu wissen: Die fünf Phasen fallen zu unterschiedlichen Teilen ins Gewicht. Für die Ausführungsphase wird zum Beispiel fast 50 Prozent des Honorars fällig. Dagegen ist die Abschlussphase mit ca. 5 Prozent weniger entscheidend. Jährlich aktualisiert der SIA die Verrechnungsstufen und Anteile.
Um Kosten zu sparen, kann es sich auch lohnen, nur für bestimmte Etappen einen Architekten zu engagieren. Dank der vordefinierten Stufen fällt es leicht, die erbrachten Leistungen in Teilrechnungen aufzuschlüsseln. Doch Vorsicht: Wer beim Hausbau an der falschen Stelle spart, riskiert Fehler im Bauprozess. Ein Architekt kann Ihnen viel Geld und Mühe ersparen, indem er Mängel frühzeitig erkennt.
2. Für Risikoscheue: Pauschalkosten vereinbaren
Die meisten Bauherren möchten vorab schon die genauen Baukosten kennen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Pauschalhonorar mit dem Architekten zu vereinbaren. Dieses können Sie auf Basis der Verrechnungsstufen kalkulieren. Für Sie als Bauherr ist damit sichergestellt, dass es hinterher kein böses Erwachen gibt.
3. Die Honorarkosten nach Aufwand berechnen
Eine andere Möglichkeit ist die Kalkulation der Kosten nach Aufwand. Sollte Ihr Architekt kein Mitglied im Berufsverband SIA sein, ist das die wahrscheinlichste Alternative. Hierzu zieht der Architekt seine Arbeitsstunden und den Einsatz der Technik als Grundlage für seine Honorarkosten heran. Für mehr Planungssicherheit sollten Sie auch bei diesem Modell vorab ein Angebot einholen.
Unerwartete Mehrkosten einplanen
Ein Bau ist unberechenbar. Manchmal treten während des Bauprozesses Probleme auf, die nicht vorherzusehen waren. Auf diese Weise können Mehrkosten für den Architekten und letztendlich auch für Sie entstehen. Viele Bauherren sind darauf nicht vorbereitet. Die Abgeltung unerwarteter Mehrkosten ist aber in den meisten Fällen Bestandteil des Vertrags. Damit Sie keine Überraschung erleben, sollten Sie diese Möglichkeit mit Ihrem Architekten durchsprechen. So kommt es hinterher nicht zu Streitigkeiten.
Der Architekten-Vertrag
Egal auf welches Modell Ihr Architekt zurückgreift, sprechen Sie offen über Ihre Preisvorstellungen und Ihr Budget und regeln Sie alle vereinbarten Leistungen anschliessend in einem Vertrag. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Folgende Punkte sollten Sie in einem Vertrag festhalten:
- Vertragsparteien (Bauherr und Architekt)
- Vertragsgrundlage (SIA-Ordnung 102 und/oder das Obligationsrecht)
- Vertragsunterlagen (Objekt und Wünsche des Bauherren)
- Leistungen (fünf Phasen)
- Honorar des Architekten und Nebenkosten
- Kompetenzen des Architekten
- Vertretungsbefugnis
- Fristen
- ausserordentliche Vertragsauflösung
- Haftung und Versicherung
Auch beim Vertrag sollten Sie nicht an Zeit und Geld sparen. Falls die Details nicht klar geregelt sind, kann es teuer werden. Lesen Sie den Vertrag deshalb gründlich durch und beauftragen Sie im Zweifel einen Rechtsanwalt, der den Vertrag prüft.
4. Die Kosten fest im Griff: Architektur-Wettbewerb mit faberling.com
Sie fürchten sich vor unvorhersehbaren Mehrkosten? Dabei gibt es eine einfache Alternative, wie Sie Ihr Budget im Blick behalten und obendrauf gleich mehrere kreative Konzepte erhalten. Auf Faberling.ch. können Sie Ihren eigenen Architektur-Wettbewerb starten und Ihr gewünschtes Preisgeld definieren!
Der Vorteil der Online-Plattform: Hier erleben Sie geballte Kreativität auf einem Fleck. Statt eines einzigen Entwurfs erhalten Sie bei faberling.com gleich mehrere Konzepte von unterschiedlichen Architekten zu einem fixen Preisgeld.
Die Konzepte sind noch dazu perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten, denn Sie entscheiden, welcher Baustil Ihnen gefällt. Möchten Sie in einem Bungalow leben oder in einem Landhaus? Wie viele Zimmer benötigen Sie? Und welche Bauweise bevorzugen Sie? Diese Kriterien bilden die Basis für Ihr zukünftiges Traumhaus.
Im Anschluss liegt die Wahl bei Ihnen: Welches Konzept ist Ihr Favorit? Lassen Sie sich unbedingt Zeit bei dieser Entscheidung, denn ein kreativer Entwurf ist die wichtigste Grundlage, damit das Bauvorhaben reibungslos gelingt. Nach der Kür des Siegers liegen die Nutzungsrechte des Entwurfs bei Ihnen. Nun können Sie Ihren Traum vom Einfamilienhaus mit Ihrem Sieger-Architekten verwirklichen.
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