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Bauabnahme

Sie haben sich Ihren Traum vom Eigenheim in Form eines Neubaus oder Kauf eines Altbaus Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung (STWE: Stockwerkeigentum) bereits erfüllt und die Bauabnahme steht kurz bevor. Die Schlüsselübergabe können Sie sicherlich kaum erwarten!

Unser Faberling Bauexperte bei einer Bauabnahme.

Bauabnahmeprotokoll: Sie übernehmen die volle Verantwortung

Die Bauübergabe an die Käuferschaft erfolgt üblicherweise in einem Termin vor Ort und dient der Gegenüberstellung SOLL – IST. 

Alles was Sie vertraglich festgehalten haben, muss auch so umgesetzt worden sein – Sie haben schliesslich dafür bezahlt. Mit dem unterschriebenen Bauabnahmeprotokoll bestätigen Sie den SOLL – IST Zustand und Sie verstehen sich als Bauherr oder Käufer einverstanden, dass sich das Haus oder die Wohnung in einem vertragsgerechten und mangelfreien Zustand befindet. 

Sie übernehmen nun alle Rechte und Pflichten für das Bauwerk, vorausgesetzt der Kauf- oder Bauvertrag lässt dies zu. Gratulation – Sie unterschreiben das Bauabnahmeprotokoll und erhalten den Schlüssel zu Ihrem Eigenheim.

Recht auf Vertragserfüllung: Baumängel richtig rügen

Wenn Sie vor der Bauabnahme ein ungutes Gefühl haben und nicht mit dem Bauabnahmeprotokoll umzugehen wissen, sollten Sie einen Faberling Experten zurate ziehen. Unsere Faberling Experten unterstützen Sie schweizweit bei Ihnen vor Ort und ergreifen Ihre Partei. 

Unsere Experten wissen genau, wo sie hinschauen und wie Baumängel gegenüber dem Bauträger oder Architekten korrekt angegangen werden müssen. Wir helfen Ihnen, dass Sie in bautechnischen Angelegenheiten Ihr Recht auf Vertragserfüllung erhalten. Jedes noch so kleine Detail muss überprüft werden. Das beginnt bei der Funktion der technischen Geräte, geht über die Sichtung aller Oberflächen und die Funktionsprüfung aller Bauteile wie Fenster, Türen und Storen bis hin zur Bestätigung des Grundrisses und der Raumgrössen sowie deren Höhen. Da kommt doch einiges zusammen.


Unsere Experten stellen sicher, dass Sie sich keine Baumängel aufschwatzen lassen. Nur so können Sie finanzielle und zeitliche Konsequenzen auf eine Minimum reduzieren.

Unverbindliche Offerten einholen

Faberling Tipps zur Bauabnahme

Wenn möglich besichtigen Sie schon vor dem offiziellen Bauabnahmetermin Ihr künftiges Eigentum

Gehen Sie bei der Bauabnahme in aller Ruhe durch alle Räume und nehmen Sie alles genau unter die Lupe.

Scheuen Sie sich nicht Dinge anzusprechen, die Ihnen „komisch“ erscheinen.

Nehmen Sie zum Termin die Werkverträge, einen Zollstock, Ihre Notizunterlagen und eine Fotokamera, bzw. ein fototaugliches Smartphone mit guter Auflösung mit.

Bei Stockwerkeigentum (STWE): lassen Sie sich auch das Gemeinschaftseigentum zeigen.

Besichtigen Sie unbedingt das Haus und die Umgebung auch von aussen.

Bauabnahmen in Zusammenarbeit mit

Häufige Fragen zu Bauabnahme

Bei der Bauabnahme müssen sämtliche sichtbaren Konstruktionen und Ausführungen, die auch für einen Laien erkennbar sind, bemängelt werden, da das Bauwerk in dem Zustand akzeptiert wird, wie es besichtigt wurde. Solche Mängel können im Nachhinein in den meisten Fällen nicht mehr reklamiert werden.

Es erfolgt eine visuelle Überprüfung von Böden, Wänden und Decken auf Unvollständigkeiten, Beschädigungen, Risse und Kratzer. Ebenso werden Apparate, Geräte, Fenster, Türen, Jalousien, sanitäre Einrichtungen sowie die Elektroinstallation getestet. Sind Fenster, Türen und Jalousien funktionsfähig und lassen sie sich ordnungsgemäss öffnen und schliessen? Entspricht die Anordnung der Grundrisse, Küchen, Nasszellen und der Elektroinstallation den vereinbarten Planungsgrundlagen.

Gemäss OR obliegt es dem Bauherrn, die Abnahme allein durchzuführen, während gemäss SIA-Norm 118 sowohl der Unternehmer als auch der Bauherr gemeinsam die Bauabnahme durchführen sollen. Dabei sollten sichtbare Mängel möglichst präzise in einem Abnahmeprotokoll oder einer Mängelliste festgehalten werden, und angemessene Fristen für die Mängelbehebung sollten vereinbart werden. Abschliessend sollten das Abnahmeprotokoll und die Mängelliste von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden. Die Prüfung der Bau- oder Anlageteile sowie die festgelegten Toleranzen erfordern Fachwissen und Erfahrung. In diesem Zusammenhang kann die Hinzuziehung einer entsprechenden Fachperson sinnvoll sein. Sie unterstützt nicht nur bei der Identifizierung von Mängeln und der Durchsetzung entsprechender Einträge im Abnahmeprotokoll, sondern auch bei der nachfolgenden fachgerechten Mängelbeseitigung selbst.

Wie bei der Übergabe einer Mietwohnung müssen auch beim Einzug in ein neues Eigenheim Mängel und Schäden protokolliert werden. In der Regel erfolgt die Abnahme zusammen mit dem Verkäufer, dem Architekten oder Bauleiter – je nachdem, ob das Haus von einem Generalunternehmer (GU) gekauft wurde oder direkt mit einem Architekten gebaut wird. Im Vergleich zur Mietwohnung dauert die Abnahme beim eigenen Haus oder der eigenen Wohnung jedoch in der Regel deutlich länger. Üblicherweise sollten Sie bei einem durchschnittlichen Objekt mit mehreren Stunden rechnen (2-5 Stunden je nach Grösse und Komplexität des Objekts). Daher ist es bereits bei der Vereinbarung des Abnahmetermins wichtig, auf einen ausreichend langen Zeitraum zu bestehen.

Bei der Bauabnahme sind sämtliche sichtbaren Konstruktionen und Ausführungen, die auch für einen Laien erkennbar sind, zu bemängeln, da das Bauwerk in dem Zustand, wie es besichtigt wird, in die Obhut des Käufers oder Bauherrn übergeht. Im Nachhinein können solche Mängel in den meisten Fällen nicht mehr gemeldet werden.

Es erfolgt eine visuelle Überprüfung von Böden, Wänden und Decken auf Unvollständigkeiten, Beschädigungen, Risse und Kratzer. Ebenso werden Apparate, Geräte, Fenster, Türen, Jalousien, sanitäre Einrichtungen sowie die Elektroinstallation getestet. Sind Fenster, Türen und Jalousien funktionsfähig und lassen sie sich ordnungsgemäss öffnen und schliessen? Entspricht die Anordnung der Grundrisse, Küchen, Nasszellen und der Elektroinstallation den vereinbarten Plangrundlagen?

Beim Erwerb einer Wohnung im Stockwerkeigentum müssen nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch die allgemeinen Teile der Liegenschaft, wie das Treppenhaus, das Dach und die Fassade, sorgfältig geprüft werden. Dies wird oft in der Vorfreude über das neue Eigenheim vernachlässigt, jedoch kann dies zu Nachteilen für die Eigentümer führen, wenn bekannte Mängel nicht ordnungsgemäss gemeldet und behoben werden.

Es ist ärgerlich, wenn die Eigentümer dann selbst solche Mängel beheben und für die Kosten aufkommen müssen. Zudem sollte die allgemeine Abnahme nicht einfach der Verwaltung überlassen werden, da diese für die ersten Jahre oft vom Ersteller eingesetzt wird, was potenzielle Interessenskonflikte mit sich bringen kann.

Gemäss der SIA-Norm 118 wird ein Bauwerk erst dann als frei von Mängeln betrachtet, wenn alle bei der Abnahme festgestellten Mängel behoben sind. Im Gegensatz zum OR ist in dieser Norm auch festgehalten, dass offenkundige Mängel noch bis zwei Jahre nach der Abnahme des mangelfreien Werkes und verdeckte Mängel bis Ende des fünften Jahres nach der Abnahme beanstandet werden können. Es ist wichtig zu beachten, dass abgegebene Garantiescheine die Mängelhaftung nicht automatisch sicherstellen. Garanten oder Solidarbürgen schliessen explizit Leistungen für Mängel aus, die bereits bei der Abnahme bestanden haben.

Zusammenfassend empfiehlt es sich, Bauabnahmen auf die SIA-Norm 118 zu stützen und sie seriös und professionell durchzuführen. Die Übergabe der Hausschlüssel und des Blumenstrausses wird Ihnen der Unternehmer sicherlich genauso gerne überreichen.

Gemäss Artikel 370 OR wird das Objekt stillschweigend angenommen, wenn der Bauherr es nach der Ablieferung nicht überprüft. In diesem Fall können Mängel im Nachhinein nicht mehr beanstandet werden. Eine Ausnahme besteht nur bei verdeckten Mängeln oder wenn der Unternehmer absichtlich etwas verschweigt. Auch gemäss der SIA-Norm 118 ist eine stillschweigende Annahme möglich, wobei eine Abnahme oder Überprüfung innerhalb von 30 Tagen erfolgen muss.

Gemäss der SIA-Norm ist es vorgesehen, dass sowohl der Bauherr bzw. die Bauleitung als auch der Bauunternehmer gemeinsam das Objekt begehen. Im OR sind keine entsprechenden Vorgaben festgelegt. Dennoch ist es in jedem Fall ratsam, als Bauherrin einen Experten hinzuzuziehen, der über die nötige Erfahrung verfügt und Baumängel sofort erkennen kann.

Nach Abschluss der Bauarbeiten erfolgt die Inbetriebnahme und anschliessend die Ingebrauchnahme des Bauwerks. Die Inbetriebnahme ist entscheidend, um etwaige bauliche Mängel festzustellen und die Funktionsfähigkeit sowie die Gebrauchstauglichkeit der technischen Anlagen sicherzustellen. Mit der Abnahme und dem Abschluss der Garantiearbeiten endet das Projekt für die Planenden.

Der Unternehmer leitet die Abnahme ein, indem er die Vollendung des Werkes anzeigt. Die Prüfung muss dann innerhalb eines Monats zusammen mit der Bauherrschaft oder deren Vertretern (Bauleiter oder Architekt) erfolgen. Bitte beachten Sie:

  • Wenn der Bauherr ein Werk eigenständig in Gebrauch nimmt, beispielsweise für den Weiterbau, gilt dies als Fertigmeldung.
  • Falls nach der Fertigmeldung innerhalb von 30 Tagen keine gemeinsame Prüfung stattfindet, wird das Werk nach Ablauf dieser Frist als abgenommen betrachtet.

Bei erheblichen Mängeln ist es möglich, die Abnahme aufzuschieben. Die Abnahme sollte in einem schriftlichen Protokoll festgehalten werden, das von der Bauherrschaft, der Bauleitung und den Unternehmern gemeinsam unterzeichnet wird.

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