Bei der Bauabnahme sind sämtliche sichtbaren Konstruktionen und Ausführungen, die auch für einen Laien erkennbar sind, zu bemängeln, da das Bauwerk in dem Zustand, wie es besichtigt wird, in die Obhut des Käufers oder Bauherrn übergeht. Im Nachhinein können solche Mängel in den meisten Fällen nicht mehr gemeldet werden.
Es erfolgt eine visuelle Überprüfung von Böden, Wänden und Decken auf Unvollständigkeiten, Beschädigungen, Risse und Kratzer. Ebenso werden Apparate, Geräte, Fenster, Türen, Jalousien, sanitäre Einrichtungen sowie die Elektroinstallation getestet. Sind Fenster, Türen und Jalousien funktionsfähig und lassen sie sich ordnungsgemäss öffnen und schliessen? Entspricht die Anordnung der Grundrisse, Küchen, Nasszellen und der Elektroinstallation den vereinbarten Plangrundlagen?
Beim Erwerb einer Wohnung im Stockwerkeigentum müssen nicht nur die Wohnung selbst, sondern auch die allgemeinen Teile der Liegenschaft, wie das Treppenhaus, das Dach und die Fassade, sorgfältig geprüft werden. Dies wird oft in der Vorfreude über das neue Eigenheim vernachlässigt, jedoch kann dies zu Nachteilen für die Eigentümer führen, wenn bekannte Mängel nicht ordnungsgemäss gemeldet und behoben werden.
Es ist ärgerlich, wenn die Eigentümer dann selbst solche Mängel beheben und für die Kosten aufkommen müssen. Zudem sollte die allgemeine Abnahme nicht einfach der Verwaltung überlassen werden, da diese für die ersten Jahre oft vom Ersteller eingesetzt wird, was potenzielle Interessenskonflikte mit sich bringen kann.